Abmahnwelle

Das Landgericht München I hat am 20.01.2022 in seinem Urteil (Az.: 3 O 17493/20) die Rechtswidrigkeit der Remote-Einbindung von Google Fonts (Verwendung von Schriften, die vom Google-Server geladen werden) bestätigt.

Infolgedessen haben die Abmahnungen seither deutlich zugenommen und immer mehr Privatpersonen und Abmahnkanzleien nutzen das Urteil, um Schadensersatz zu fordern.

Seit letzter Woche wird u.a. seitens der RAAG-Kanzlei Nikolaos Dikigoros oder der Kanzlei Killian Lennart eine Abmahnung bzgl. des Verstoßes gegen die DSGVO durch die Einbindung von Google Fonts verschickt. Es kursieren zudem auch viele Abmahnungen von Privatpersonen und Abmahnkanzleien wegen Google Fonts.

Dadurch wächst die Verunsicherung bei Website-Betreibern. Finden Sie heraus, ob es Anlass zur Sorge gibt und wie Sie am besten auf solche Abmahnungen reagieren.

Prüfen Sie bitte unter https://www.e-recht24.de/google-fonts-scanner, ob Ihre Website davon betroffen ist und unternehmen Sie die nötigen Schritte, um Ihren Webauftritt abmahnsicher zu machen.

Gerne unterstützen wir Sie dabei.

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