Anfrage der Fraktion WNK UWG Digitalpakt Schule und Antwort der Stadtverwaltung Wermelskirchen

Henning Rehse, WNK/UWG Wermelskirchen

Anfrage der Fraktion WNK UWG Digitalpakt Schule und Antwort der Stadtverwaltung WermelskirchenAnfrage der Fraktion WNK UWG Digitalpakt Schule und Antwort der Stadtverwaltung Wermelskirchen

 

Beantwortung des Fragekatalogs der WNK UWG aus der Tischvorlage als Ergänzung zur Drucksache 0297/2018: Digitale Modellkommune

Wann und wie viel Geld bekommt die Stadt Wermelskirchen für ihre Schulen in dem vorgesehenen Zeitraum von 5 Jahren?

Zur Verabschiedung der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt zwischen Bund und Länder ist noch der Beschluss des Bundesrates am 15.3.2019 erforderlich.

In dieser Verwaltungsvereinbarung werden die wichtigsten Regeln zur Beantragung und Durchführung der Förderung festgelegt.

Die Förderbedingungen werden gemäß Artikel 104b in Verbindung mit Art. 104c des Grundgesetzes von den Ländern im Detail formuliert und mit dem Bund abgestimmt.

Dieser Prozess ist abzuwarten, um eine konkrete Aussage zur Höhe und Zeitpunkt der Zuwendungen treffen zu können.

Wie ist der Verteilungsschlüssel für unsere Schulen und wer legt diesen fest?

Der genaue Verteilungsschlüssel ist noch nicht bekannt. Die nachfolgende Information vom Bund kann nur einen Anhaltspunkt bilden, um die Höhe für Wermelskirchen einzuschätzen.

Der Bund stellt über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung, davon in dieser Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro. Aufgrund des Charakters der Bundesmittel als Finanzhilfen bringen die Länder zusätzlich einen finanziellen Eigenanteil ein. Zusammengenommen stehen dann insgesamt mindestens 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Rein rechnerisch bedeutet dies für jede der ca. 40.000 Schulen in Deutschland im Durchschnitt einen Betrag von 137.000 Euro oder umgerechnet auf die derzeit ca. 11 Millionen Schülerinnen und Schüler eine Summe von 500 Euro pro Schüler.

Für Wermelskirchen könnte das bei 3.024 Schülern (lt. Schulstatistik Schuljahr 2018/2019) eine Zuwendung von rund 1,5 Mio Euro über 5 Jahre bedeuten.

Sind tatsächlich nur 20% der zugewiesenen Gelder für Endgeräte vorgesehen und werden diese zentral von Bund oder Land eingekauft? Oder kann Wermelskirchen das im Rahmen einer freien Vergabe z.B. an örtliche bzw. regionale Händler tätigen?

Auch hier ist die konkrete Verwaltungsvereinbarung abzuwarten. Nachfolgende Information zeigt den aktuellen Stand:

Bund und Länder haben sich im Entwurf der Verwaltungsvereinbarung auf Fördergegenstände und -bedingungen verständigt. Es sollen spezielle digitale Arbeitsgeräte förderfähig sein, die in der beruflichen Ausbildung wie beispielsweise VR-Brillen für das Erlernen der Bedienung von Maschinen benötigt werden, sowie standortgebundene Anzeigegeräte in Schulen. Das sind beispielsweise interaktive Tafeln. Wenn es nach dem speziellen pädagogischen Konzept einer Schule erforderlich ist und sämtliche Infrastrukturkomponenten bereits vorhanden sind, könnten ausnahmsweise auch Klassensätze mobiler Endgeräte förderfähig sein. Für die genaue Ausgestaltung der Regelung sind die Länder zuständig. Der Anteil an Fördermitteln, der für mobile Endgeräte aufgewendet wird, darf jedoch 20 % aller Fördermittel pro Schulträger nicht überschreiten. Damit ist der DigitalPakt auch weiterhin eindeutig ein Infrastrukturprogramm und keine Endgeräteförderung. Mobile Endgeräte zur Nutzung durch Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte außerhalb des Unterrichts werden generell nicht förderfähig sein.

Es ist davon auszugehen, dass die notwendigen Investitionen (Beschaffung von Hardware, Netzwerkverlegung) von der Stadt selbst getätigt werden müssen. Hier ist zu erwarten, dass wie üblich das Vergaberecht einzuhalten ist.

Im Rahmen der Beratung und Verabschiedung des Medienentwicklungsplanes ist vom Kämmerer verdeutlicht worden, dass im Haushalt der Stadt Wermelskirchen die notwendigen Mittel auf Basis des Medienentwicklungsplanes für die Wartung und Beschaffung der Endgeräte sowie Software enthalten sind. Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel für die Vernetzung der Schulen kann jedoch erst erfolgen, wenn die Zuwendungen aus dem DigitalPakt kommen.

Grundsätzlich haben alle Schulen seit vielen Jahren eine strukturierte Verkabelung, die alle Unterrichtsräume und Verwaltungsbereiche versorgt. Ausnahme bildet lediglich das Gymnasium, das in wenigen Bereichen keine Verkabelung hat.

Die Entwicklung der pädagogischen Konzepte der Schulen in den letzten Jahren erfordert allerdings heute eine erweiterte Vernetzung. Folglich müssen fast alle Schulen nachvernetzt werden, um den aktuellen Standard zu erreichen.

Die Waldschule ist bereits nach neuem Standard vernetzt, und die Sekundarschule wird im Rahmen des Neubaus mit einem nach neuem Standard ausgerichteten Netzwerk ausgestattet. Die derzeitig genutzten Gebäude der Sekundarschule sind alle strukturiert vernetzt und für die Übergangsphase ausreichend versorgt. Eine Nachvernetzung, wie sie in den anderen Schulen vorgesehen ist, wird es in diesen Gebäuden nicht geben.

 

Vorrangig werden mit den Mitteln des DigitalPakts folglich die Verkabelung und die Netzwerkkomponenten beschafft. Insbesondere ist hier die flächendeckende WLAN-Ausstattung aller Schulen zu sehen

 

Wer entscheidet welches Betriebssystem (Android, Apple) zum Einsatz kommt und wer ist für die Lizenzen zuständig?

Die Entscheidung welche Hardware und welches Betriebssystem zum Einsatz kommen, wird seit Jahren gemeinsam zwischen Schulträger und Schulen auf Basis der pädagogischen Konzepte der Schulen festgelegt.

Seit 2018 ist die Basis für solche Festlegungen der im Rat verabschiedete Medienentwicklungsplan.

 

Ist die Möglichkeit von Leasing vorgesehen, damit sowohl Hard- wie auch Software nicht überaltern?

Der Einsatz leistungsfähiger Hard- und Software ist seit Jahren durch eine mit den Schulen abgestimmte IT-Planung grundsätzlich gewährleistet. Mit dem Medienentwicklungsplan ist diese Vorgehensweise erneut festgeschrieben worden.

Wer ist für die Wartung zuständig?

Seit rund 20 Jahren betreut die IT-Abteilung in Verbindung mit den Administratoren der jeweiligen Schule die IT-Infrastruktur der Schulen. Hierzu gibt es ein Wartungskonzept, das auf Basis des Medienentwicklungsplanes mit den Schulen in 2018 aktualisiert abgestimmt wurde.

Eine Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln aus dem DigitalPakt soll die Vorlage eines Medienentwicklungsplans jeder einzelnen Schule sein. Erfüllt der am 19.03.2018 vom Rat beschlossene Medienentwicklungsplan diese Voraussetzung?

Der vom Rat beschlossene Medienentwicklungsplan ist bereits unter dem Aspekt des damals angekündigten DigitalPakts erstellt worden und erfüllt somit die Voraussetzungen für die Beantragung der Mittel aus dem DigitalPakt.

Verpflichtet sich die Stadt Wermelskirchen bei Annahme der Gelder zu Folgekosten die jetzt noch nicht sichtbar sind?

Da die gesamte Planung der IT-Infrastruktur (Netzwerk und Endgeräte) bereits über den Medienentwicklungsplan erfolgt ist, sind auch die Folgekosten bekannt.