Antrag Elektrofahrzeuge und -maschinen

Henning Rehse, WNK-UWG Wermelskirchen. 02.01.2019

An den Vorsitzenden des Ausschusses für Bau und Umwelt
Herrn Martin Bosbach
über den Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek

-Rathaus-

Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wermelskirchen
hier: Weitere Beschaffung von Elektrofahrzeugen / Elektromaschinen (u. a. im Bereich der Grünflächenpflege / Straßenbau / Forsten) mittels Förderung durch Bundesmittel, sofern technisch sinnvoll umsetzbar

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Bosbach,

im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 – 2020“ stellt der Bund den Kommunen Gelder für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen zur Verfügung. Dies umfasst nicht nur reine Straßenfahrzeuge, sondern auch Baumaschinen, die u. a. auf Friedhöfen bzw. im Straßenbau oder im Forstbetrieb eingesetzt werden können.

Die Fraktion WNK UWG Freie Wähler beantragt daher zu prüfen, diese Mittel abzurufen, so dass „saubere“ Ersatzbeschaffungen in Teilen vorgenommen werden könnten.

Begründung:
Der Schutz der Umwelt stellt, vom Grundsatz her, ein hohes Gut dar.
Weiter fördert der Bund diese o. g. sinnvollen Investitionen, die auch den Vorbildcharakter der Stadtverwaltung Wermelskirchen unterstreichen.

So wird z. B. das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln (vgl. Wermelskirchener Generalanzeiger vom 24.12.2018, Seite 21) mit fast einer Millionen Euro gefördert. Auch wenn Investitionen nach Wermelskirchen geringer ausfallen dürften, sollte hier dieser begrüßenswerte Vorstoß unternommen werden. Neben diesem positiven Beitrag für die Luftreinheit, würde sich auch die Lärmbelästigung der Maschinen verringern.

Dennoch ist der Fraktion WNK UWG Freie Wähler klar, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen durchaus ihre Leistung erbringen müssen – hier darf es keine grundlegenden Einschränkungen gegenüber den Diesel-Aggregaten geben. Insofern muss eine Auswahl mit Sachverstand -unter Einbeziehung von fachkundigen Experten in den jeweiligen Teams- geschehen. Die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen die Anforderungen an ihre Geräte genau und können eventuelle Restriktionen -im Vorfeld- schnell identifizieren. Insofern setzt die WNK UWG hier auf die Eigenverantwortung.

Neben den Fahrzeugen und Maschinen sind entsprechende (neue) Ladevorrichtungen vorzuhalten.

Zur Verdeutlichung der Gesamtthematik verweisen wir auf die Homepage des BMVI „Übersicht Fördermöglichkeiten – Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

 

 

 

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