Antrag Gemeindeentwicklungskonzept

Henning Rehse, WNK-UWG Wermelskirchen. 11.12.2018

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Blee

-Rathaus-

Antrag zur Sitzung des Haupt/ und Finanzausschusses am 25.02.2019:
Digitale Modellkommune

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die WNKUWG hatte unter dem 28.01.2018 bereits angefragt, ob sich Wermelskirchen an dem NRW Projekt „Digitale Modellkommune“ beteiligen kann.

Angesichts der hohen Dynamik, Vielfalt und Reichweite der globalen Digitalisierung stellt sich uns – ein 3/4 Jahr ohne erkennbare Weiterentwicklung bei dem Thema Digitalisierung – die Frage, wie die Strategie und Handlungsfelder der Verwaltung für die nahe Zukunft aussehen.
Sind wir auf dem Weg zu einer ganzheitlichen digitalen Stadt (smart city) wie z.B. Lemgo https://lemgo-digital.de/index.php/de ?

Antrag:
Die oben genannten Fraktionen beantragen die Entwicklung und Umsetzung einer „Digitalisierungsstrategie Wermelskirchen“.

Damit die jeweiligen Handlungsfelder auch übermorgen noch den Anforderungen einer digitalen Welt gerecht werden, erfolgt eine regelmäßige Fortschreibung.
Zur nachhaltigen Finanzierung der Digitalisierung werden im städtischen Haushalt die notwendigen finanziellen Mittel abgebildet.
Dazu werden in Frage kommende  Fördergelder in Anspruch genommen.
Die Verwaltung unterstützt das Voranschreiten der Digitalisierung im ortsansässigen Handel in geeigneter Art und Weise unter Einbeziehung der WiW.
Die Verwaltung erstellt hierzu eine Beschlussvorlage.

Begründung:

Ab Ende des Jahres 2018 soll eine Gewerbeanmeldung in NRW vom Sofa aus möglich sein. Die Attraktivität unserer Stadt für BürgerInnen, Wirtschaft und Gesellschaft ist in immer größerem Maße von einer gut entwickelten digitalen Infrastruktur abhängig. Dabei ist die Digitalisierung eine permanente Weiterentwicklung. Dem zunehmende Kostendruck sowie dem Fachkräftemangel kann man mit einer Digitalisierungsstrategie etwas entgegen setzen. Dabei geht es nicht nur darum, zukünftig immer mehr Dienstleistungen auch digital abwickeln zu können. Das E-Gouvernment ist längst keine freiwillige Aufgabe mehr sondern auch gesetzlich vorgesehen. Zahlreiche Vorschriften sind bereits in Kraft, weitere Regelungen stehen in der nahen Zukunft bis 2022 an. Das bedeutet, die Verwaltung muss sich dem Thema ohnehin stellen und kann und sollte nicht warten, bis der digitale Wandel uns überrumpelt. Die Weiterentwicklung des digitalen Anfrage- und Antragsmanagements, open data und apps, smart City oder die Überprüfung vorbildlicher Digitalisierungsmodelle anderer Kommunen ist keine ausschließliche Angelegenheit größerer Städte. Auch viele kleinere Kommunen haben sich bereits dem Thema gestellt.

Wir möchten diesen Antrag mit einem Zitat der Kölner Oberbürgermeisterin Reker zu „Köln digital“ beenden: Zitat: „Als Verwaltung müssen wir besser, flexibler, schneller und bürgernäher werden. Zudem benötigen wir kurze Entscheidungswege und schnellere Reaktionszeiten um auf die beschleunigte Welt in angemessener Zeit reagieren zu können“ Zitat Ende.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

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