Antrag Prüfung der Einrichtung eines Haustierfriedhofs

Henning Rehse, WNK-UWG Wermelskirchen. 24.11.2018

An den Vorsitzenden des Ausschusses für Bau und Umwelt
Herrn Martin Bosbach
über den Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek

-Rathaus-

 

  1. November 2018

 Antrag an den Ausschuss für Bau und Umwelt: Prüfung der Einrichtung eines Haustierfriedhofs

Sehr geehrter Herr Bosbach,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,

aus der Bürgerschaft wird seit einiger Zeit verstärkt das Thema an uns herangetragen, für Haustierbesitzer, deren treuer Begleiter verstorben ist, die Möglichkeit einer rechtskonformen Bestattung zu schaffen.

Derzeit können sich viele Haustierbesitzer von ihrem Tier, so sie es denn nicht „entsorgen“ wollen, nicht rechtskonform trennen, da sie in der Wasserschutzzone leben und/oder keinen eigenen Grundbesitz haben:

https://www.advocard.de/streitlotse/mieten-und-wohnen/tierbestattung-im-garten-dann-ist-sie-erlaubt
https://totehunde.de/hund-im-garten-begraben

 

Wir beantragen daher, die Verwaltung möge prüfen, ob in Wermelskirchen eine Fläche als Heimtierfriedhof angeboten werden kann; eine Idee könnte z.B. sein, eine in den Waldfriedhof Eickerberg aus früheren Planungen einbezogene Erweiterungsfläche, auf der aber noch nie Bestattungen von Menschen durchgeführt wurden und die sich abseits und getrennt vom übrigen Friedhof befindet, hierfür zu nutzen.

Die Verwaltung möge auch Kontakt zu anderen Kommunen, wo dies bereits praktiziert wird, hinsichtlich deren Erfahrungen, Regeln, Satzung, Gebühren etc. aufnehmen.


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